Speicherdauer / Kriterien zur Festlegung der Speicherdauer
Wir verarbeiten und speichern personenbezogene Daten grundsätzlich nur solange, wie es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Danach werden diese Daten regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre Weiterverarbeitung/Speicherung ist aufgrund rechtlicher, z. B. steuerrechtlicher Vorschriften notwendig. Die vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen grundsätzlich zehn Jahre.
Ihre Rechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das ZNL: Sekretariat@znl-ulm.de
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG), wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsortes oder des Arbeitsplatzes der betroffenen Person oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. Wenden Sie sich bei Beschwerden bitte an den Datenschutzbeauftragen des Uniklinikums Ulm.